AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GefahrGut Service Gunzenheimer

Teilnahmebedingungen für die Aufträge der Firma GGSG - GefahrGut Service Gunzenheimer

§ 1 Anmeldungen

Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen müssen bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seminarbeginn unter Angabe der Seminarbezeichnung erfolgen. Sie bedürfen immer der Schriftform und können per Post, gefaxt oder gemailt werden. Anmeldungen werden unmittelbar nach Erhalt bei der GGSG verbindlich und durch diese schriftlich bestätigt. 
Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Anmeldung, wenn Sie uns Namen und Vornamen des Teilnehmers/ Teilnehmerin, die Anschrift des Auftraggebers, das konkrete Seminar mit Titel und Zeitraum angeben. Die Teilnehmerplätze sind immer begrenzt; sie werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

§ 2 Seminarunterlagen

Teilnehmer erhalten während der Seminare umfangreiche Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei der GGSG bzw. bei den Dozenten. Die Vervielfältigungen der Unterlagen sind nur mit der schriftlichen Genehmigung der GGSG erlaubt. Das Fotografieren und Filmen in den Schulungsräumen ist nicht gestattet.

§ 3 Leistungen der GGSG

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss des Seminars eine Teilnahmebescheinigung. Sind in der Seminarbeschreibung Versorgungsleistungen enthalten, besteht ein Anspruch des Teilnehmers auf diese Versorgungsleistungen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die verbindlichen Seminarpreise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste (individuelle Absprachen sind möglich). Maßgeblich ist der von der GGSG genannte, ansonsten der von der GGSG für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. 
Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne Skontoabzug und spesenfrei sofort nach Rechnungszugang auf das von dem Auftragnehmer angegebene Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich. 
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und angemessene Vorschüsse zu verlangen. Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Hauptforderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. 
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind.
Ist Barzahlung vereinbart, so ist diese am ersten Seminartag zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn es sich um einen Unternehmer handelt, und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn es sich um einen Verbraucher handelt. Die GGSG ist berechtigt, einen weitergehenden Anspruch geltend zu machen, sofern er dem Auftraggeber einen höheren Schaden nachweist. Außerdem ist die GGSG berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von € 5 zu erheben, sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Durchführung

Die GGSG behält sich den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor. Seminare werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von vier Personen durchgeführt.

§ 6 Abmeldungen

Abmeldungen müssen schriftlich oder per Fax erfolgen. Für Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor der gebuchten Veranstaltung bei uns eingehen, berechnen wir 50 % der vollen Teilnehmergebühr als Stornokosten. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor der gebuchten Veranstaltung bei uns eingehen, berechnen wir 75 % der vollen Teilnehmergebühr als Stornokosten. Einen Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Fernbleiben am Seminartag ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen.

§ 7 Hotelkosten

Kosten für Unterkunft und für die Verpflegung außerhalb der Seminarzeit trägt jeder Teilnehmer selbst.

§ 8 Haftung

Muss eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen, welche die GGSG zu vertreten hat, abgesagt werden, so werden lediglich bereits bezahlte Teilnehmerentgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer und der entsendeten Unternehmen werden über EDV erfasst und werden nur für interne Zwecke bei der GGSG verwendet.

§ 10 Sonstiges

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer / Auftraggeber unsere AGB´s verbindlich an. Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 11 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der GefahrGut Service Gunzenheimer, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

Die in den AGB verwendeten Bezeichnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Alle personalen 
Begriffe sind sinngemäß geschlechtsneutral, also weiblich und männlich, zu lesen. 01/2016