Gefahrgutbeauftragter

Gefahrguttransport auf der Straße und Schiene

Besondere Schulung zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitte 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID

Der Gesetzgeber hat mit dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) seit 1975 die Verantwortung an das Unternehmen gestellt, welche gefährliche Güter verpackt, verlädt, versendet, befördert, entlädt, empfängt oder auspackt.

Seit dem Gefahrgutunfall 1987 in Herborn (Hessen) wurden die eingehenden Sicherheitsvorschriften verschärft, um Menschen, Tiere, Umwelt und Sachen vor Gefahren, die von Gefahrguttransporten ausgehen können, zu schützen. Entscheidend ist dabei schon am Ausgangsort der Transporte, diese Vorschriften allen beteiligten Personen bekannt zu machen und umzusetzen. Das sind die wesentlichen Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten (Gb) im Betrieb.

Wir bieten ihnen folgende Kurse an

  • beteiligte (verantwortliche) Person
  • Erstausbildung
  • Weiterbildung