ADR Schulung, Fortbildung, Auffrischung, Gefahrgut – Recht / Vorschriften – Straße

Ab 01.01.2015 treten die Änderungen bei der Gefahrguttransport auf der Straße gemäß ADR 2015 in Kraft.
In unserem eintägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick über die neuen nationalen und internationalen Vorschriften, welche Konsequenzen für alle Transportbeteiligten haben.

Was ist neu?

  1. Freistellung von Leuchtmitteln
  2. neue Regelungen für Altverpackungen, leer, ungereinigt unter der Stoff-Nummer UN3509 (Klasse 9)
  3. Überblick zu den Änderungen in der Klassifizierung
  4. Änderungen der Schriftlichen Weisung - Warnweste/ Atemschutz
  5. Klarstellung bei der Verwendung von Trockeneis/Kühlmitteln
  6. Besonderheiten zu den neuen Verpackungsanweisungen (z.B. P208)
  7. Neue Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung (VC1, VC2, VC3) und klassenbezogen (AP1 bis AP8)

Jeder an der Beförderung Beteiligte ist aufgerufen, sich rechtzeitig über geänderte Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften zu informieren.

Bestandteile des Seminars sind u. a. Diskussionen über die betriebliche Umsetzung und der damit verbundenen Schwierigkeiten.

Teilnehmerkreis
  • Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, die mit Gefahrgütern umgehen
  • Unternehmen, die gefährliche Güter versenden, transportieren oder lagern
  • Behördenvertreter
Ihr Nutzen
  • Die aktuellsten Änderungen der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften kennen und zuverlässig umsetzen
  • Potenzielle Sicherheitsrisiken und –defizite verantwortungsvoll vermeiden
  • Derzeit gültige Übergangsregelungen kennen
AbschlussTeilnahmebescheinigung der GGSG, Bescheinigung nach Kap. 1.3 ADR