Verkehrsleiter
Zur Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundenprüfung von der IHK zum Nachweis der fachlichen Einigung zur Führung eines:
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Taxi- und Mietwagenunternehmen
- Omnibusunternehmen, einschließlich Ausflugfahrten, Ferienziel-Reisen
gemäß §3 GüKG bzw. § 2 PBefG
Jedes Unternehmen, welches gewerblich Personen befördern will bzw. jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger, unabhängig davon, ob es sich um PKW oder LKW handelt) betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für die Erteilung dieser Erlaubnis bzw. Lizenz im Verkehrsgewerbe muss der Antragsteller neben der persönlichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, selbst oder die zur Führung seines Unternehmens bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen.
Die Anerkennung seiner früheren leitenden Tätigkeit (mindestens 5 Jahre) oder durch eine Berufsausbildung in der Branche gilt als gleichwertig. Für alle anderen ist eine Prüfung vor der IHK vorgeschrieben.